Ab wieviel Jahren dürfen Kinder im Auto vorne sitzen?
Wie nehme ich Kinder verkehrssicher im Fahrzeug mit? Eine Frage, die vor allem Eltern bewegt und teilweise auch immer wieder zu Unsicherheiten führt. Die Regel ist, dass Kinder unter 12 Jahren und unter einer Körpergröße von 1,50m ohne geeignetes Sicherungssystem nichts auf dem Beifahrersitz oder auf den hinteren Sitzplätzen zu suchen haben. Kinder, die das 12. Lebensjahr erreicht haben, aber noch nicht 1,50m groß sind, dürfen ohne gesonderte Sitzerhöhungen mitfahren. Jedoch ist eine Sitzerhöhung ratsam, da die Dreipunktgurte in den Fahrzeugen auf eine größere Körpergröße ausgerichtet sind.
In Fahrzeugen mit aktiviertem Beifahrerairbag ist darauf zu achten, diesen zu deaktivieren bzw. den Sitz so weit wie möglich nach hinten zu schieben, wenn eine Sitzerhöhung oder ein Kindersitz genutzt werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass es zu keinen bösen Verletzungen während einer erforderlichen Vollbremsung oder gar eines Unfalls kommt. Baby-Sitzschalen, die entgegen der Fahrtrichtung angebracht werden, dürfen nur in Fahrzeugen ohne aktivierten Beifahrerairbag auf dem Beifahrersitz angebracht werden.
Genauso gilt, dass Kinder, die noch nicht das 12. Lebensjahr erreicht haben, jedoch größer als die vorgeschriebenen 1,50m sind, ohne gesonderte Sicherungssysteme mitfahren dürfen, sowohl auf dem rechten vorderen Platz als auch hinten im Fahrzeug. Wenn im Fahrzeug, z. B. wenn es ein altes Modell, in dem im hinteren Teil noch keine Sicherheitsgurte vom Fahrzeughersteller integriert wurden, Kinder mitfahren, sollte man wissen, dass Kinder ab einer Körpergröße von 1,50m auf jedem der Plätze, kleinere Kinder auf den hinteren Sitzplätzen und Kinder unter drei Jahren, gar nicht mitfahren dürfen.
Kinder müssen IMMER ordnungsgemäß mit dem im Fahrzeug vorhandenen Sicherheitsgurt angeschnallt sein. Und der sicherste Platz im Auto ist und bleibt ein Sitzplatz auf der Rückbank.
Dieser Artikel wurde am 10. Juli 2012 um 10:15in den Kategorien Automobile veröffentlicht. Sie können unsere neuesten Artikel über unseren RSS 2.0 Feed verfolgen. Hinterlassen Sie auch gerne eine Antwort zu diesem Artikel , oder den Trackback zu Ihrer Seite.
