Bayern überlegt Studiengebühen aufzuheben
Seit 2007 gelten in Bayern allgemeine Regeln für Studiengebühren an Universitäten, Kunsthochschulen und Fachhochschulen. Dabei werden laut öffentlicher Regelung an Universitäten und Kunsthochschulen zwischen 300 und 500 Euro erhoben und an Hochschulen zwischen 100 und 500 Euro. De facto nehmen hier jedoch fast alle Universitäten und Hochschulen zwischen 400 und 500 Euro Studiengebühren zu denen zusätzlich ein Beitrag zum Asta (Allgemeiner Studierendenausschuss) der Universität oder Fachhochschule von 40-70 Euro kommt.
Nachdem schon im vergangenen Jahr die Abschaffung der Studiengebühren zu Debatte stand, jedoch abgelehnt wurde, haben die Freien Wähler nun ein Volksbegehren beantragt, dass über die Zulässigkeit der Studiengebühren abstimmen soll. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) bekannte sich als Gegner der Studiengebühren und nannte als erneuten Zeitpunkt für die Debatte die Mitte des kommenden Novembers. Die Opposition aus SPD und den Grünen stimmen für eine Abschaffung der Studiengebühren, die schon zum kommenden Jahr gültig werden soll. Jedoch stellt sich die bayerische FDP klar gegen diese. Die Universitäten seien auch jetzt voll mit Studenten und es bestehe kein Grund die Gebühren abzuschaffen. Horst Seehofer wird sich mit seiner Partei und der Fraktion abstimmen, wie sich die endgültige offizielle Stellungnahme der CSU in Bezug auf die Gebühren darstellt. Er selber weißt daraufhin, dass er schon seit einem Jahr einen klaren Standpunkt hat, den er auch nicht zu verändern gedenkt.
Bayern gehört heute zu den wenigen Bundesländern, die die eingeführten Studiengebühren noch erheben. Nachdem keines der neuen Bundesländer die Gebühren erhoben hatte, ließen auch viele andere Bundesländer, wie Nordrhein-Westfalen und Hamburg die Studiengebühren wieder fallen, um eine bessere Chancengleichheit für alle Studierenden zu bilden.
Dieser Artikel wurde am 25. Oktober 2012 um 11:20in den Kategorien Kultur, Politik veröffentlicht. Sie können unsere neuesten Artikel über unseren RSS 2.0 Feed verfolgen. Hinterlassen Sie auch gerne eine Antwort zu diesem Artikel , oder den Trackback zu Ihrer Seite.
