Wie viele Fahrstunden sind Pflicht für den Führerschein?

Wegen der damit verbundenen Kosten versuchen viele Jugendliche mit so wenig Fahrstunden wie möglich auszukommen, doch die Zulassung zur Führerscheinprüfung ist gesetzlich geregelt und sieht eine bestimmte Anzahl von Pflichtstunden vor, die in jedem Fall vor der Prüfung durchgeführt werden müssen.

Der praktische Teil der Fahrausbildung beginnt mit einer variablen Anzahl an Übungsstunden. Wie viele davon benötigt werden ist individuell sehr verschieden, es gibt hierzu auch keine gesetzlichen Vorgaben. Es muss lediglich sichergestellt sein, dass der Fahranfänger das Auto und die in der Prüfung abgefragten Grundfahraufgaben, zum Beispiel rückwärts einzuparken, beherrscht. Die Mindestzahl der sogenannten Sonderfahrten, die im Anschluss an die Übungsstunden absolviert werden, ist dagegen gesetzlich geregelt. In Klasse B gibt es zwölf Pflichtstunden, im Gesetz ‘besondere Ausbildungsfahrten’ genannt, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind: 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten und 5 Überlandfahrten.

Im theoretischen Teil der Ausbildung ist die Teilnahme an 14 Theoriestunden zu je 90 Minuten verpflichtend. Davon vermitteln 12 Lektionen den allgemeinen Grundstoff, der für alle Führerscheinklassen benötigt wird. Darüber hinaus müssen für den Erwerb der Führerscheinklasse B zwei Pflichtstunden mit klassenspezifischem Stoff besucht werden, um zur Prüfung zugelassen zu werden.

Die absolvierten Pflichtstunden bleiben über einen Zeitraum von zwei Jahren gültig und müssen auch dann nicht wiederholt werden, wenn der Fahrneuling die erste Prüfung nicht besteht und diese wiederholen muss.

Dieser Artikel wurde am 25. Juli 2012 um 10:52in den Kategorien Automobile veröffentlicht. Sie können unsere neuesten Artikel über unseren RSS 2.0 Feed verfolgen. Hinterlassen Sie auch gerne eine Antwort zu diesem Artikel , oder den Trackback zu Ihrer Seite.

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Als Gründer vom Infomagazin Nilenews.tv schreibe ich viele Artikel, befasse mich mit diversen Themen. Hauptaugenmerk der Arbeit liegt auf dem Finanzmarkt, der EU-Krise sowie weiteren Berichterstattung.

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